Gefälschte Arzneimittel sind auch in Europa eine reale Bedrohung. Um die legale Lieferkette zu schützen, gilt seit dem 9. Februar 2019 die EU-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD). Nahezu alle verschreibungspflichtigen Medikamente müssen seitdem serialisiert und mit eindeutigen Sicherheitsmerkmalen versehen sein. Ziel ist die europaweit einheitliche Überprüfung jeder einzelnen Packung unmittelbar vor der Abgabe an den Patienten.
Jede Verpackung trägt zwei verpflichtende Merkmale: einen individuellen 2D-DataMatrix-Code sowie einen Erstöffnungsschutz (Anti-Tampering Device). Der maschinenlesbare Code basiert auf ISO/IEC 16022 mit ECC200-Fehlerkorrektur und speichert mehrere Datenelemente: Produktcode (zum Beispiel GTIN, NTIN oder PPN), eine einmalige Seriennummer, Chargennummer und Verfallsdatum; optional kann eine nationale Erstattungsnummer ergänzt werden. Alle Angaben sind zusätzlich in Klarschrift aufgedruckt. Die Seriennummer wird zufällig generiert und darf innerhalb definierter Fristen nicht wiederverwendet werden.
Hersteller laden die Serialisierungsdaten in das europäische Verifikationssystem (EMVS) hoch. Über den European Hub werden sie an die nationalen Datenbanken der jeweiligen Mitgliedstaaten verteilt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über securPharm. Großhändler können risikobasierte Prüfungen durchführen, die finale Verifizierung findet jedoch in der Apotheke oder im Krankenhaus statt: Beim Scannen wird die Seriennummer in Echtzeit abgeglichen und bei positiver Prüfung deaktiviert. Bei Warnmeldungen darf die Packung nicht abgegeben werden.
Das System arbeitet in der Praxis zuverlässig – täglich werden Millionen Packungen geprüft. Neben dem Schutz vor Fälschungen verbessert die Serialisierung die Rückverfolgbarkeit, erleichtert gezielte Rückrufe und optimiert logistische Prozesse. Trotz technischer und organisatorischer Anforderungen gilt sie als erfolgreiches Modell zur Stärkung der Patientensicherheit und Transparenz in der pharmazeutischen Lieferkette.












