Angaben gemäß § 5 TMG
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Djerane BB
85360 Ulcinj
Montenegro
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Deutschland
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung in den Medien vom FACHWELT VERLAG
I. Anwendungsbereich, Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Werbeaufträge in der Printausgabe der Zeitschrift PROZESSTECHNIK, sowie des Online-Portals www.PROZESSTECHNIK-PORTAL.com und der Newsletter (nachfolgend „PROZESSTECHNIK“ genannt) des Betreibers und Anbieters FACHWELT VERLAG, Hauptsitz Djerane BB, 85360 Ulcinj, Montenegro, Geschäftsinhaber Alija Palevic durch den Besteller/ Kunde (im folgenden „Kunde“ genannt).
b. Ein Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Printmedien beziehungsweise der Einlegung von Werbeprospekten oder Onlinediensten von PROZESSTECHNIK zum Zwecke der Verbreitung.
c. Alle Aufträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden AGB. Abweichende Bedingungen erkennt PROZESSTECHNIK nicht an, außer wenn sie diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
d. PROZESSTECHNIK führt Werbeaufträge nach den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB von PROZESSTECHNIK aus. Diese AGB stehen auf der Webseite für den Kunden deutlich gekennzeichnet zur Verfügung. Jederzeitige Änderungen der AGB behält sich PROZESSTECHNIK vor.
e. Sämtliche Darstellungen von Waren und Produkten auf der Webseite sind rechtlich nicht als Angebot/Antrag zu qualifizieren, sondern als unverbindliche Aufforderung an den Benutzer/Kunden eine Bestellung zu tätigen und somit ein eigenes Angebot abzugeben.
II. Vertragsgegenstand
a. Vertragsgegenstand ist der Auftrag zur Schaltung von Werbemitteln in oben genannten Medien zu den in der Preisliste genannten Endpreisen.
b. Werbemittel im Sinne dieser Bedingungen sind Werbebotschaften, welche durch die oben genannten Werbeträger (Printmedien und Internet) an Zielpersonen übermittelt werden. Diese können beispielsweise aus einem oder mehreren Elementen bestehen:
einem Bild und/ oder Text, Tonfolgen, Bewegtbildern, einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z. B. Link), Bannern, Textfeld in Newslettern. Ferner umfasst sind Downloadangebote, welche in Form einer PDF-Datei hinterlegt werden können.
c. Das Setzen von Links als Werbemittel wird nur angenommen, wenn sich bei Öffnung des Links ein separates Browserfenster öffnet.
d. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht eindeutig als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich gekennzeichnet (in der Regel durch den Zusatz „Anzeige) und/ oder grafisch von anderen Inhalten getrennt.
III. Vertragsabschluss und Annahmevorbehalt
a. Der Kunde gibt durch die Übermittlung des Auftrags ein Angebot gegenüber PROZESSTECHNIK zur Schaltung seiner Werbemittel ab. Das Angebot kann schriftlich, per Email oder mündlich übermittelt werden. Mit der Überbringung des Angebots erkennt der Kunde ausdrücklich die vorliegenden AGB an und erklärt sich mit deren Inhalt einverstanden.
b. Ergänzungen und Änderungen der Bestellung durch den Kunden können dann üblicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ergänzungen und Änderungen ist ausgeschlossen.
c. Der Vertrag über dieses verbindliche Angebot kommt erst durch die Annahme seitens PROZESSTECHNIK zustande. Die Annahme wird gegenüber dem Kunden durch eine schriftliche Bestellbestätigung per E‑Mail an die vom Kunden angegebene E‑Mail-Adresse innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebots diesem gegenüber erklärt. Die Annahme des Angebots kann von PROZESSTECHNIK ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden.
d. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
e. Wird der Auftrag durch eine Werbeagentur direkt erteilt, kommt der Vertrag im Zweifel, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, direkt mit dieser zustande. Soll ein Werbungtreibender Vertragspartner werden, muss er von der Werbeagentur explizit namentlich benannt werden. PROZESSTECHNIK ist berechtigt von der Werbeagentur die Vertretungsvollmacht zu verlangen.
f. Dem Kunden kann auf Antrag ein Recht zum Abruf einzelner Werbemaßnahmen eingeräumt werden. In diesem Fall ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss abzuwickeln.
IV. Preise
Die Preise richten sich nach der zum Vertragsschluss geltenden Preisliste. Sämtliche Preise in der Preisliste stellen kein Angebot dar und verstehen sich frei bleibend und unverbindlich. Fehler, Irrtümer, Verfügbarkeiten und Änderungen insbesondere bzgl. den Produkt-/Warenbeschreibungen bleiben vorbehalten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise, alle vorherigen Preise verlieren ihre Gültigkeit. Alle genannten Preise verstehen sich in EURO inklusive der gesetzlich gültigen deutschen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). PROZESSTECHNIK nennt den konkreten Endpreis des Auftrags in der Bestellbestätigung.
V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zahlungsverzug
a. Die Zahlung wird 14 Tage nach Vertragsschluss fällig, unabhängig davon, wann das Werbemittel abgerufen wird.
b. Der Werbeauftrag kann per Überweisung bezahlt werden.
c. Ausdrücklich von PROZESSTECHNIK nicht akzeptierte Zahlungen, sind die Bezahlungen durch Zusendung von Bargeld oder Schecks, welche von PROZESSTECHNIK nicht angenommen werden. PROZESSTECHNIK behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auch nach der Bestellung noch auszuschließen.
d. Skontoabzug ist nicht möglich.
e. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenforderungen schriftlich von PROZESSTECHNIK anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
f. Eventuell anfallende Bankgebühren bei Bestellungen aus dem Ausland gehen immer zu Lasten des Kunden.
g. Bei Zahlungsverzug werden ab dem ersten Tag Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und Einziehungskosten berechnet. PROZESSTECHNIK kann aufgrund Zahlungsverzuges die weitere Ausführung des Vertrages ab- bzw. unterbrechen.
VI. Platzierung
Der Kunde kann bei Auftragserteilung einen Platzierungswunsch angeben. PROZESSTECHNIK bemüht sich die Platzierung der Werbemittel im Einvernehmen mit dem Kunden vorzunehmen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht jedoch nicht. Ist die gewünschte Platzierung nicht herstellbar entscheidet PROZESSTECHNIK nach billigem Ermessen und unter weitgehender Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
VII. Ablehnungsbefugnis
a. PROZESSTECHNIK ist berechtigt, Werbeaufträge jederzeit abzulehnen bzw. zu sperren oder die Ausstrahlung zu unterbrechen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalte vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden oder deren Veröffentlichung für PROZESSTECHNIK unzumutbar ist. Eine inhaltliche oder sonstige Prüfungspflicht der Werbemittel durch PROZESSTECHNIK besteht aber nicht.
b. Gleichfalls kann PROZESSTECHNIK Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form aus sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages ablehnen.
c. Auch bereits veröffentlichte Werbemittel können zurückgezogen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde Inhalte nachträglich verändert, auf die durch einen Link verwiesen wird und welche die unter a. oder b. genannten Voraussetzungen erfüllen.
d. Ist der Kunde abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Werbeinhalte abgegeben. Ist er verpflichtet PROZESSTECHNIK unverzüglich schriftlich hierüber zu unterrichten. Unterlässt er dies, kann er sich gegenüber PROZESSTECHNIK schadensersatzpflichtig machen.
e. Die Ablehnung, Sperrung oder Aussetzung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
VIII. Übermittlung von Unterlagen und Daten
a. Die Rechtzeitigkeit der Lieferung des Anzeigentextes bzw. der Übersendung der Dateien, sowie einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen obliegt dem Kunden. Erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen beanstandet PROZESSTECHNIK unmittelbar und fordert Ersatz an.
b. Der Kunde ist verpflichtet ordnungsgemäße, insbesondere den technischen Vorgaben von PROZESSTECHNIK entsprechende Werbemittel zu liefern.
c. Der Kunde trägt die Gefahr für den Verlust von Daten oder Unterlagen.
d. Die Pflicht zur Aufbewahrung des Werbemittels endet für PROZESSTECHNIK drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. Auf Wunsch des Kunden werden Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen auf dessen Gefahr und Kosten an ihn zurückversandt.
IX. Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz
a. Für die bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels gewährleistet PROZESSTECHNIK im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen den jeweils üblichen technischen Standard. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
b. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, liegen unwesentliche Fehler vor bei:
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)
Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern)
Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert
c. Fällt der Ad-Servers über einen beträchtlichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung aus, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für diesen Zeitraum. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
d. Eine Abweichung oder ein Qualitätsverlust der übermittelten Anzeige/ Datei in einer dem Kunden zumutbaren Weise, welche auf die technische Umsetzung zurückzuführen ist, stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur
Mängelbeseitigung, Rückabwicklung oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, welche PROZESSTECHNIK zu vertreten hat, entsteht dem Kunden ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Dem Kunden entstehen hieraus keine sonstigen Schadensersatzansprüche, insbesondere nicht wegen Verdienstausfall, entgangen Gewinns etc.
e. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
f. Dem Kunden obliegt eine Rügepflicht. Er hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu rügen. PROZESSTECHNIK beseitigt die gerügten Mängel, soweit möglich, umgehend nach Erhalt der berechtigten Mängelrüge. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde kann dann nach seiner Wahl Zahlungsminderung oder Veröffentlichung einer Ersatzschaltung höchstens in Höhe der Kosten der mangelhaften Werbung verlangen. Eine weitergehende Haftung sowie jegliche darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche von PROZESSTECHNIK sind ausgeschlossen.
g. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
h. Ist die Veröffentlichung eines Werbemittels aus Gründen, die PROZESSTECHNIK nicht zu vertreten hat nicht möglich, kann die Veröffentlichung ausfallen oder verschoben werden. Die Verpflichtung von PROZESSTECHNIK zur Erfüllung des Vertrags sowie jeglicher Schadenersatz erlischt. Solche Gründe können insbesondere sein, höhere Gewalt, Rechnerausfall, Störungen, welche dem Verantwortungsbereich Dritter zuzuordnen sind (z. B. Provider, Netzbetreiber oder Leistungsanbieter).
i. Für Schäden haftet PROZESSTECHNIK lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch PROZESSTECHNIK oder eines Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) von dieser beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt oder entsteht ein Schaden aus Unmöglichkeit oder Verzug, so ist die Haftung von PROZESSTECHNIK auf den voraussehbaren und adäquat kausalen Schaden begrenzt. Weiter Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Handelt ein einfacher Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig, ist die Haftung gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
j. PROZESSTECHNIK ist es nicht möglich, sämtliche von Kunden hochgeladenen oder übermittelten Motive und/oder Werbemittel vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Für den Fall, dass im Rahmen des Bestellprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein hochgeladenes Motiv und/oder Werbemittel Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden, steht PROZESSTECHNIK ein jederzeitiges gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
X. Rechtegarantie und Freistellung
a. Der Kunde garantiert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an allen zur Verfügung gestellten Dateien, Texten und Bildern zu sein, insbesondere die Rechte Dritter, sind solche durch die Nutzung betroffen, zu besitzen. Darunter fallen eigens auch die Rechte der auf Fotos abgebildeten Personen bzw. der Rechteinhaber an den abgebildeten Gegenständen, Mustern, Logos etc. (Motive). Der Kunde garantiert ebenfalls, dass die Werbemittel nicht gegen geltende Gesetze verstoßen (insbesondere Strafgesetze, Vorschriften zum Schutz der Jugend, Wettbewerbsrecht) oder gegen Rechte Dritter (Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte). Zusätzlich garantiert der Kunde gegenüber PROZESSTECHNIK ausdrücklich, dass abgebildete Personen sowie Rechteinhaber an den abgebildeten Motiven mit der Verwendung, Nutzung und Verbreitung durch die Werbemittel, deren Vervielfältigung, Digitalisierung, Bearbeitung und Verarbeitung für den vertraglichen Zweck einverstanden sind.
b. Sofern Dritte gegenüber PROZESSTECHNIK eine Verletzung ihrer Rechte an Bildern, Bilddateien oder eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte (u. a. Namensrechte, Markenrechte etc.) geltend machen, verpflichtet sich der Kunde der betreffenden Dateien/ Motive, PROZESSTECHNIK spätestens auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen gegenüber PROZESSTECHNIK von Dritten geltend gemachten Ansprüchen schad- und klaglos zu stellen, d.h. von allen Ansprüchen freizustellen und PROZESSTECHNIK sämtliche aus der Rechtsverletzung resultierende Schäden zu ersetzen, insbesondere auch Verteidigungs- und Prozesskosten zu übernehmen.
c. PROZESSTECHNIK legt größten Wert auf die Einhaltung des Jugendschutzes sowie die Beachtung von Persönlichkeitsrechten. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, Bilder oder Bilddateien für seine Werbemittel zu verwenden, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere pornographische, volksverhetzende oder extremistische Inhalte aufweisen. PROZESSTECHNIK behält sich ausdrücklich vor derartige Aufträge nicht auszuführen und bei dringendem Tatverdacht oder eindeutig strafbaren Inhalten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
d. PROZESSTECHNIK überprüft die Werbemaßnahmen nicht auf Rechtsverletzungen.
e. Der Kunde überträgt PROZESSTECHNIK sämtliche für die Schaltung der Werbemittel in Printmedien und Internet erforderlichen Nutzungs‑, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Übertragung, Sendung sowie der Entnahme aus Datenbanken. Die Übertragung wird zeitlich und inhaltlich auf den für die Vertragserfüllung vorgesehenen Zeitraum begrenzt. Vorgenannte Rechte werden örtlich begrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- Medien.
XI. Datenschutz, Datenangaben, Urheberrechte
a. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der persönlichen Daten erfolgt unter Beachtung und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes. Der Kunde ist hiermit ausdrücklich einverstanden und bekundet dieses Einverständnis mit der Abgabe seines Bestellangebots. Nach dem Bundesdatengesetz hat der Kunden das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
b. Mit Absendung der Bestellung durch den Kunden versichert dieser die Richtigkeit der angegebenen persönlichen Daten. Bei falschen Angaben behält sich PROZESSTECHNIK vor, für in diesem Rahmen zusätzlich entstehenden Kosten (z. B. zusätzliche Bearbeitungs‑, Versendungs‑, Nachforschungskosten) vom Kunden vergütet zu verlangen. Bei vorsätzlich falschen Angaben behält sich PROZESSTECHNIK vor, rechtliche Schritte gegen den betreffenden Kunden einzuleiten.
XII. Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ulcinj, Montenegro.
b. Es gilt für alle Rechtsangelegenheiten und Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und PROZESSTECHNIK ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte der Kunde im Falle einer Klageerhebung keine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben, oder dieser nicht bekannt sein und/oder der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB sein, wird Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.
c. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
d. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer ggf. unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke, gilt eine angemessene Regelung, welche – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben.
Stand: August 2021