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Impres­sum

Anga­ben gemäß § 5 TMG
FACHWELT VERLAG

Haupt­sitz
Dje­ra­ne BB
85360 Ulcinj
Montenegro

Aus­sen­stel­le
Bach­stra­ße 32
70563 Stuttgart
Deutschland

Ver­tre­ten durch:
Ali­ja Palevic

Kon­takt:
+49 711 93 59 27–40
info@fachwelt-verlag.de
www.FACHWELT-VERLAG.de

Geschäfts­in­ha­ber:
Ali­ja Palevic

Redak­ti­on:
Ali­ja Palevic

VAT Num­mer:
03365522

Ver­ant­wort­lich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Geschäfts­lei­ter
Ali­ja Palevic
+49 711 93 59 27–41
ap@fachwelt-verlag.de

Key Account Manager
Meh­di­je Palevic
+49 711 93 59 27–42
mp@fachwelt-verlag.de

Haf­tung für Inhalte:
Die Inhal­te unse­rer Sei­ten wur­den mit größ­ter Sorg­falt erstellt. Für die Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Aktua­li­tät der Inhal­te kön­nen wir jedoch kei­ne Gewähr über­neh­men. Als Diens­te­an­bie­ter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eige­ne Inhal­te auf die­sen Sei­ten nach den all­ge­mei­nen Geset­zen ver­ant­wort­lich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diens­te­an­bie­ter jedoch nicht ver­pflich­tet, über­mit­tel­te oder gespei­cher­te frem­de Infor­ma­tio­nen zu über­wa­chen oder nach Umstän­den zu for­schen, die auf eine rechts­wid­ri­ge Tätig­keit hin­wei­sen. Ver­pflich­tun­gen zur Ent­fer­nung oder Sper­rung der Nut­zung von Infor­ma­tio­nen nach den all­ge­mei­nen Geset­zen blei­ben hier­von unbe­rührt. Eine dies­be­züg­li­che Haf­tung ist jedoch erst ab dem Zeit­punkt der Kennt­nis einer kon­kre­ten Rechts­ver­let­zung mög­lich. Bei Bekannt­wer­den von ent­spre­chen­den Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir die­se Inhal­te umge­hend entfernen.

Haf­tung für Links:
Unser Ange­bot ent­hält Links zu exter­nen Web­sei­ten Drit­ter, auf deren Inhal­te wir kei­nen Ein­fluss haben. Des­halb kön­nen wir für die­se frem­den Inhal­te auch kei­ne Gewähr über­neh­men. Für die Inhal­te der ver­link­ten Sei­ten ist stets der jewei­li­ge Anbie­ter oder Betrei­ber der Sei­ten ver­ant­wort­lich. Die ver­link­ten Sei­ten wur­den zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung auf mög­li­che Rechts­ver­stö­ße über­prüft. Rechts­wid­ri­ge Inhal­te waren zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung nicht erkenn­bar. Eine per­ma­nen­te inhalt­li­che Kon­trol­le der ver­link­ten Sei­ten ist jedoch ohne kon­kre­te Anhalts­punk­te einer Rechts­ver­let­zung nicht zumut­bar. Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge Links umge­hend entfernen.

 

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Wer­bung in den Medi­en vom FACHWELT VERLAG

I. Anwen­dungs­be­reich, Geltungsbereich

a. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“ genannt) gel­ten für sämt­li­che Wer­be­auf­trä­ge in der Print­aus­ga­be der Zeit­schrift PROZESSTECHNIK, sowie des Online-Por­tals www.PROZESSTECHNIK-PORTAL.com und der News­let­ter (nach­fol­gend „PROZESSTECHNIK“ genannt) des Betrei­bers und Anbie­ters FACHWELT VERLAG, Haupt­sitz Dje­ra­ne BB, 85360 Ulcinj, Mon­te­ne­gro, Geschäfts­in­ha­ber Ali­ja Pale­vic durch den Besteller/ Kun­de (im fol­gen­den „Kun­de“ genannt).

b. Ein Wer­be­auf­trag im Sin­ne der nach­fol­gen­den AGB ist der Ver­trag über die Schal­tung eines oder meh­re­rer Wer­be­mit­tel in Print­me­di­en bezie­hungs­wei­se der Ein­le­gung von Wer­be­pro­spek­ten oder Online­diens­ten von PROZESSTECHNIK zum Zwe­cke der Verbreitung.

c. Alle Auf­trä­ge und sons­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen erfol­gen aus­schließ­lich auf Grund­la­ge der vor­lie­gen­den AGB. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen erkennt PROZESSTECHNIK nicht an, außer wenn sie die­sen abwei­chen­den Bedin­gun­gen aus­drück­lich und schrift­lich zuge­stimmt hat.

d. PROZESSTECHNIK führt Wer­be­auf­trä­ge nach den zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen AGB von PROZESSTECHNIK aus. Die­se AGB ste­hen auf der Web­sei­te für den Kun­den deut­lich gekenn­zeich­net zur Ver­fü­gung. Jeder­zei­ti­ge Ände­run­gen der AGB behält sich PROZESSTECHNIK vor.

e. Sämt­li­che Dar­stel­lun­gen von Waren und Pro­duk­ten auf der Web­sei­te sind recht­lich nicht als Angebot/Antrag zu qua­li­fi­zie­ren, son­dern als unver­bind­li­che Auf­for­de­rung an den Benutzer/Kunden eine Bestel­lung zu täti­gen und somit ein eige­nes Ange­bot abzugeben.

II. Ver­trags­ge­gen­stand

a. Ver­trags­ge­gen­stand ist der Auf­trag zur Schal­tung von Wer­be­mit­teln in oben genann­ten Medi­en zu den in der Preis­lis­te genann­ten Endpreisen.

b. Wer­be­mit­tel im Sin­ne die­ser Bedin­gun­gen sind Wer­be­bot­schaf­ten, wel­che durch die oben genann­ten Wer­be­trä­ger (Print­me­di­en und Inter­net) an Ziel­per­so­nen über­mit­telt wer­den. Die­se kön­nen bei­spiels­wei­se aus einem oder meh­re­ren Ele­men­ten bestehen:

einem Bild und/ oder Text, Ton­fol­gen, Bewegt­bil­dern, einer sen­si­ti­ven Flä­che, die bei Ankli­cken die Ver­bin­dung zu wei­te­ren Daten her­stellt, die im Bereich des Kun­den lie­gen (z. B. Link), Ban­nern, Text­feld in News­let­tern. Fer­ner umfasst sind Down­load­an­ge­bo­te, wel­che in Form einer PDF-Datei hin­ter­legt wer­den können.

c. Das Set­zen von Links als Wer­be­mit­tel wird nur ange­nom­men, wenn sich bei Öff­nung des Links ein sepa­ra­tes Brow­ser­fens­ter öffnet.

d. Wer­be­mit­tel, die auf­grund ihrer Gestal­tung nicht ein­deu­tig als sol­che erkenn­bar sind, wer­den als Wer­bung deut­lich gekenn­zeich­net (in der Regel durch den Zusatz „Anzei­ge) und/ oder gra­fisch von ande­ren Inhal­ten getrennt.

III. Ver­trags­ab­schluss und Annahmevorbehalt

a. Der Kun­de gibt durch die Über­mitt­lung des Auf­trags ein Ange­bot gegen­über PROZESSTECHNIK zur Schal­tung sei­ner Wer­be­mit­tel ab. Das Ange­bot kann schrift­lich, per Email oder münd­lich über­mit­telt wer­den. Mit der Über­brin­gung des Ange­bots erkennt der Kun­de aus­drück­lich die vor­lie­gen­den AGB an und erklärt sich mit deren Inhalt einverstanden.

b. Ergän­zun­gen und Ände­run­gen der Bestel­lung durch den Kun­den kön­nen dann übli­cher­wei­se nicht mehr berück­sich­tigt wer­den. Ein Rechts­an­spruch auf eine Ergän­zun­gen und Ände­run­gen ist ausgeschlossen.

c. Der Ver­trag über die­ses ver­bind­li­che Ange­bot kommt erst durch die Annah­me sei­tens PROZESSTECHNIK zustan­de. Die Annah­me wird gegen­über dem Kun­den durch eine schrift­li­che Bestell­be­stä­ti­gung per E‑Mail an die vom Kun­den ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se inner­halb von 7 Tagen nach Zugang des Ange­bots die­sem gegen­über erklärt. Die Annah­me des Ange­bots kann von PROZESSTECHNIK ohne Nen­nung von Grün­den abge­lehnt werden.

d. Ein Kon­kur­renz­aus­schluss ist nicht möglich.

e. Wird der Auf­trag durch eine Wer­be­agen­tur direkt erteilt, kommt der Ver­trag im Zwei­fel, vor­be­halt­lich ande­rer schrift­li­cher Ver­ein­ba­run­gen, direkt mit die­ser zustan­de. Soll ein Wer­bungtrei­ben­der Ver­trags­part­ner wer­den, muss er von der Wer­be­agen­tur expli­zit nament­lich benannt wer­den. PROZESSTECHNIK ist berech­tigt von der Wer­be­agen­tur die Ver­tre­tungs­voll­macht zu verlangen.

f. Dem Kun­den kann auf Antrag ein Recht zum Abruf ein­zel­ner Wer­be­maß­nah­men ein­ge­räumt wer­den. In die­sem Fall ist der Auf­trag inner­halb eines Jah­res ab Ver­trags­schluss abzuwickeln.

IV. Prei­se

Die Prei­se rich­ten sich nach der zum Ver­trags­schluss gel­ten­den Preis­lis­te. Sämt­li­che Prei­se in der Preis­lis­te stel­len kein Ange­bot dar und ver­ste­hen sich frei blei­bend und unver­bind­lich. Feh­ler, Irr­tü­mer, Ver­füg­bar­kei­ten und Ände­run­gen ins­be­son­de­re bzgl. den Pro­dukt-/Wa­ren­be­schrei­bun­gen blei­ben vor­be­hal­ten. Es gel­ten die zum Zeit­punkt der Bestel­lung ange­zeig­ten Prei­se, alle vor­he­ri­gen Prei­se ver­lie­ren ihre Gül­tig­keit. Alle genann­ten Prei­se ver­ste­hen sich in EURO inklu­si­ve der gesetz­lich gül­ti­gen deut­schen Mehr­wert­steu­er (der­zeit 19 %). PROZESSTECHNIK nennt den kon­kre­ten End­preis des Auf­trags in der Bestellbestätigung.

V. Zah­lungs­be­din­gun­gen, Auf­rech­nung, Zahlungsverzug

a. Die Zah­lung wird 14 Tage nach Ver­trags­schluss fäl­lig, unab­hän­gig davon, wann das Wer­be­mit­tel abge­ru­fen wird.

b. Der Wer­be­auf­trag kann per Über­wei­sung bezahlt werden.

c. Aus­drück­lich von PROZESSTECHNIK nicht akzep­tier­te Zah­lun­gen, sind die Bezah­lun­gen durch Zusen­dung von Bar­geld oder Schecks, wel­che von PROZESSTECHNIK nicht ange­nom­men wer­den. PROZESSTECHNIK behält sich das Recht vor, ein­zel­ne Zah­lungs­ar­ten auch nach der Bestel­lung noch auszuschließen.

d. Skon­to­ab­zug ist nicht möglich.

e. Eine Auf­rech­nung mit Gegen­for­de­run­gen des Kun­den ist nur zuläs­sig, wenn die­se Gegen­for­de­run­gen schrift­lich von PROZESSTECHNIK aner­kannt oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht darf der Kun­de nur aus­üben, wenn und soweit sein Gegen­an­spruch auf dem glei­chen Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

f. Even­tu­ell anfal­len­de Bank­ge­büh­ren bei Bestel­lun­gen aus dem Aus­land gehen immer zu Las­ten des Kunden.

g. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den ab dem ers­ten Tag Zin­sen in Höhe von 8 Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz und Ein­zie­hungs­kos­ten berech­net. PROZESSTECHNIK kann auf­grund Zah­lungs­ver­zu­ges die wei­te­re Aus­füh­rung des Ver­tra­ges ab- bzw. unterbrechen.

VI. Plat­zie­rung

Der Kun­de kann bei Auf­trags­er­tei­lung einen Plat­zie­rungs­wunsch ange­ben. PROZESSTECHNIK bemüht sich die Plat­zie­rung der Wer­be­mit­tel im Ein­ver­neh­men mit dem Kun­den vor­zu­neh­men. Ein Anspruch auf eine bestimm­te Plat­zie­rung besteht jedoch nicht. Ist die gewünsch­te Plat­zie­rung nicht her­stell­bar ent­schei­det PROZESSTECHNIK nach bil­li­gem Ermes­sen und unter weit­ge­hen­der Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen des Auftraggebers.

VII. Ableh­nungs­be­fug­nis

a. PROZESSTECHNIK ist berech­tigt, Wer­be­auf­trä­ge jeder­zeit abzu­leh­nen bzw. zu sper­ren oder die Aus­strah­lung zu unter­bre­chen, wenn deren Inhalt gegen Geset­ze oder behörd­li­che Bestim­mun­gen ver­stößt, deren Inhal­te vom deut­schen Wer­be­rat in einem Beschwer­de­ver­fah­ren bean­stan­det wur­den oder deren Ver­öf­fent­li­chung für PROZESSTECHNIK unzu­mut­bar ist. Eine inhalt­li­che oder sons­ti­ge Prü­fungs­pflicht der Wer­be­mit­tel durch PROZESSTECHNIK besteht aber nicht.

b. Gleich­falls kann PROZESSTECHNIK Wer­be­auf­trä­ge wegen des Inhalts, der Her­kunft oder der tech­ni­schen Form aus sach­lich gerecht­fer­tig­ten Grund­sät­zen des Ver­la­ges ablehnen.

c. Auch bereits ver­öf­fent­lich­te Wer­be­mit­tel kön­nen zurück­ge­zo­gen wer­den. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn der Kun­de Inhal­te nach­träg­lich ver­än­dert, auf die durch einen Link ver­wie­sen wird und wel­che die unter a. oder b. genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

d. Ist der Kun­de abge­mahnt wor­den oder hat er bereits eine Unter­las­sungs­ver­pflich­tungs­er­klä­rung bezüg­lich bestimm­ter Wer­b­e­inhal­te abge­ge­ben. Ist er ver­pflich­tet PROZESSTECHNIK unver­züg­lich schrift­lich hier­über zu unter­rich­ten. Unter­lässt er dies, kann er sich gegen­über PROZESSTECHNIK scha­dens­er­satz­pflich­tig machen.

e. Die Ableh­nung, Sper­rung oder Aus­set­zung wird dem Kun­den unver­züg­lich mitgeteilt.

VIII. Über­mitt­lung von Unter­la­gen und Daten

a. Die Recht­zei­tig­keit der Lie­fe­rung des Anzei­gen­tex­tes bzw. der Über­sen­dung der Datei­en, sowie ein­wand­frei­er Druck­un­ter­la­gen oder der Bei­la­gen obliegt dem Kun­den. Erkenn­bar unge­eig­ne­te oder beschä­dig­te Druck­un­ter­la­gen bean­stan­det PROZESSTECHNIK unmit­tel­bar und for­dert Ersatz an.

b. Der Kun­de ist ver­pflich­tet ord­nungs­ge­mä­ße, ins­be­son­de­re den tech­ni­schen Vor­ga­ben von PROZESSTECHNIK ent­spre­chen­de Wer­be­mit­tel zu liefern.

c. Der Kun­de trägt die Gefahr für den Ver­lust von Daten oder Unterlagen.

d. Die Pflicht zur Auf­be­wah­rung des Wer­be­mit­tels endet für PROZESSTECHNIK drei Mona­te nach sei­ner letzt­ma­li­gen Ver­brei­tung. Auf Wunsch des Kun­den wer­den Daten­trä­ger, Fotos oder sons­ti­ge Unter­la­gen auf des­sen Gefahr und Kos­ten an ihn zurückversandt.

IX. Haf­tung, Gewähr­leis­tung und Schadensersatz

a. Für die best­mög­li­che Wie­der­ga­be des Wer­be­mit­tels gewähr­leis­tet PROZESSTECHNIK im Rah­men der vor­her­seh­ba­ren Anfor­de­run­gen den jeweils übli­chen tech­ni­schen Stan­dard. Dem Kun­den ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Tech­nik nicht mög­lich ist, ein von Feh­lern voll­kom­men frei­es Pro­gramm zu erstel­len. Die Gewähr­leis­tung gilt nicht für unwe­sent­li­che Fehler.

b. Ins­be­son­de­re, aber nicht aus­schließ­lich, lie­gen unwe­sent­li­che Feh­ler vor bei:

Ver­wen­dung einer nicht geeig­ne­ten Dar­stel­lungs­soft- und/oder Hard­ware (z.B. Browser)

Stö­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze ande­rer Betreiber

Rech­ner­aus­fall auf­grund Systemversagens

unvoll­stän­di­ge und/oder nicht aktua­li­sier­te Ange­bo­te auf soge­nann­ten Pro­xy-Ser­vern (Zwi­schen­spei­chern)

Aus­fall des Ad-Ser­vers, der nicht län­ger als 24 Stun­den (fort­lau­fend oder addiert) inner­halb von 30 Tagen nach Beginn der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Schal­tung andauert

c. Fällt der Ad-Ser­vers über einen beträcht­li­chen Zeit­raum (mehr als 10 Pro­zent der gebuch­ten Zeit) im Rah­men einer zeit­ge­bun­de­nen Fest­bu­chung aus, ent­fällt die Zah­lungs­pflicht des Kun­den für die­sen Zeit­raum. Wei­te­re Ansprü­che sind ausgeschlossen.

d. Eine Abwei­chung oder ein Qua­li­täts­ver­lust der über­mit­tel­ten Anzeige/ Datei in einer dem Kun­den zumut­ba­ren Wei­se, wel­che auf die tech­ni­sche Umset­zung zurück­zu­füh­ren ist, stellt kei­nen Man­gel dar und berech­tigt nicht zur

Män­gel­be­sei­ti­gung, Rück­ab­wick­lung oder der Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen. Bei unge­nü­gen­der Wie­der­ga­be­qua­li­tät des Wer­be­mit­tels, wel­che PROZESSTECHNIK zu ver­tre­ten hat, ent­steht dem Kun­den ein Anspruch auf Zah­lungs­min­de­rung oder ein­wand­freie Ersatz­wer­bung, jedoch nur in dem Aus­maß, in dem der Zweck des Wer­be­mit­tels beein­träch­tigt wur­de. Bei Fehl­schla­gen oder Unzu­mut­bar­keit der Ersatz­wer­bung hat der Kun­de ein Recht auf Zah­lungs­min­de­rung oder Rück­gän­gig­ma­chung des Auf­trags. Dem Kun­den ent­ste­hen hier­aus kei­ne sons­ti­gen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, ins­be­son­de­re nicht wegen Ver­dienst­aus­fall, ent­gan­gen Gewinns etc.

e. Sind etwai­ge Män­gel bei den Wer­bungs­un­ter­la­gen nicht offen­kun­dig, so hat der Auf­trag­ge­ber bei unge­nü­gen­der Ver­öf­fent­li­chung kei­ne Ansprü­che. Das glei­che gilt bei Feh­lern in wie­der­hol­ten Wer­be­schal­tun­gen, wenn der Auf­trag­ge­ber nicht vor Ver­öf­fent­li­chung der nächst­fol­gen­den Wer­be­schal­tung auf den Feh­ler hinweist.

f. Dem Kun­den obliegt eine Rüge­pflicht. Er hat selbst unver­züg­lich zu prü­fen, ob die Wer­bung feh­ler­frei ver­öf­fent­licht ist und even­tu­el­le Män­gel unver­züg­lich zu rügen. PROZESSTECHNIK besei­tigt die gerüg­ten Män­gel, soweit mög­lich, umge­hend nach Erhalt der berech­tig­ten Män­gel­rü­ge. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den bestehen nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Der Kun­de kann dann nach sei­ner Wahl Zah­lungs­min­de­rung oder Ver­öf­fent­li­chung einer Ersatz­schal­tung höchs­tens in Höhe der Kos­ten der man­gel­haf­ten Wer­bung ver­lan­gen. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung sowie jeg­li­che dar­über hin­aus­ge­hen­den Scha­dens­er­satz­an­sprü­che von PROZESSTECHNIK sind ausgeschlossen.

g. Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt 12 Mona­te. Im Übri­gen rich­tet sich die Gewähr­leis­tung nach den gesetz­li­chen Vorschriften.

h. Ist die Ver­öf­fent­li­chung eines Wer­be­mit­tels aus Grün­den, die PROZESSTECHNIK nicht zu ver­tre­ten hat nicht mög­lich, kann die Ver­öf­fent­li­chung aus­fal­len oder ver­scho­ben wer­den. Die Ver­pflich­tung von PROZESSTECHNIK zur Erfül­lung des Ver­trags sowie jeg­li­cher Scha­den­er­satz erlischt. Sol­che Grün­de kön­nen ins­be­son­de­re sein, höhe­re Gewalt, Rech­ner­aus­fall, Stö­run­gen, wel­che dem Ver­ant­wor­tungs­be­reich Drit­ter zuzu­ord­nen sind (z. B. Pro­vi­der, Netz­be­trei­ber oder Leistungsanbieter).

i. Für Schä­den haf­tet PROZESSTECHNIK ledig­lich, soweit die­se auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Han­deln oder auf schuld­haf­ter Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht durch PROZESSTECHNIK oder eines Erfül­lungs­ge­hil­fen (z. B. dem Zustell­dienst) von die­ser beru­hen. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Haf­tung auf Scha­dens­er­satz ist aus­ge­schlos­sen. Wird eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht fahr­läs­sig ver­letzt oder ent­steht ein Scha­den aus Unmög­lich­keit oder Ver­zug, so ist die Haf­tung von PROZESSTECHNIK auf den vor­aus­seh­ba­ren und adäquat kau­sa­len Scha­den begrenzt. Wei­ter Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen. Han­delt ein ein­fa­cher Erfül­lungs­ge­hil­fe grob fahr­läs­sig, ist die Haf­tung gegen­über Unter­neh­men dem Umfang nach auf den vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Dies gilt nicht für die Ver­let­zung wesent­li­cher Vertragspflichten.

j. PROZESSTECHNIK ist es nicht mög­lich, sämt­li­che von Kun­den hoch­ge­la­de­nen oder über­mit­tel­ten Moti­ve und/oder Wer­be­mit­tel vor­ab auf etwai­ge Rechts­ver­let­zun­gen zu prü­fen. Für den Fall, dass im Rah­men des Bestell­pro­zes­ses bekannt wird oder der Ver­dacht ent­steht, dass durch ein hoch­ge­la­de­nes Motiv und/oder Wer­be­mit­tel Rech­te Drit­ter oder gesetz­li­che Vor­schrif­ten ver­letzt wer­den, steht PROZESSTECHNIK ein jeder­zei­ti­ges gesetz­li­ches Rück­tritts­recht zu. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den hier­aus sind ausgeschlossen.

X. Rech­te­ga­ran­tie und Freistellung

a. Der Kun­de garan­tiert, allei­ni­ger Inha­ber sämt­li­cher Rech­te an allen zur Ver­fü­gung gestell­ten Datei­en, Tex­ten und Bil­dern zu sein, ins­be­son­de­re die Rech­te Drit­ter, sind sol­che durch die Nut­zung betrof­fen, zu besit­zen. Dar­un­ter fal­len eigens auch die Rech­te der auf Fotos abge­bil­de­ten Per­so­nen bzw. der Rech­te­inha­ber an den abge­bil­de­ten Gegen­stän­den, Mus­tern, Logos etc. (Moti­ve). Der Kun­de garan­tiert eben­falls, dass die Wer­be­mit­tel nicht gegen gel­ten­de Geset­ze ver­sto­ßen (ins­be­son­de­re Straf­ge­set­ze, Vor­schrif­ten zum Schutz der Jugend, Wett­be­werbs­recht) oder gegen Rech­te Drit­ter (Mar­ken­rech­te, Per­sön­lich­keits­rech­te, Urhe­ber­rech­te). Zusätz­lich garan­tiert der Kun­de gegen­über PROZESSTECHNIK aus­drück­lich, dass abge­bil­de­te Per­so­nen sowie Rech­te­inha­ber an den abge­bil­de­ten Moti­ven mit der Ver­wen­dung, Nut­zung und Ver­brei­tung durch die Wer­be­mit­tel, deren Ver­viel­fäl­ti­gung, Digi­ta­li­sie­rung, Bear­bei­tung und Ver­ar­bei­tung für den ver­trag­li­chen Zweck ein­ver­stan­den sind.

b. Sofern Drit­te gegen­über PROZESSTECHNIK eine Ver­let­zung ihrer Rech­te an Bil­dern, Bild­da­tei­en oder eine Ver­let­zung von Per­sön­lich­keits­rech­ten oder sons­ti­ger Rech­te (u. a. Namens­rech­te, Mar­ken­rech­te etc.) gel­tend machen, ver­pflich­tet sich der Kun­de der betref­fen­den Dateien/ Moti­ve, PROZESSTECHNIK spä­tes­tens auf ers­tes schrift­li­ches Anfor­dern von sämt­li­chen gegen­über PROZESSTECHNIK von Drit­ten gel­tend gemach­ten Ansprü­chen schad- und klag­los zu stel­len, d.h. von allen Ansprü­chen frei­zu­stel­len und PROZESSTECHNIK sämt­li­che aus der Rechts­ver­let­zung resul­tie­ren­de Schä­den zu erset­zen, ins­be­son­de­re auch Ver­tei­di­gungs- und Pro­zess­kos­ten zu übernehmen.

c. PROZESSTECHNIK legt größ­ten Wert auf die Ein­hal­tung des Jugend­schut­zes sowie die Beach­tung von Per­sön­lich­keits­rech­ten. Dem Kun­den ist es daher nicht gestat­tet, Bil­der oder Bild­da­tei­en für sei­ne Wer­be­mit­tel zu ver­wen­den, die straf­ba­re, rechts- oder sit­ten­wid­ri­ge, ins­be­son­de­re por­no­gra­phi­sche, volks­ver­het­zen­de oder extre­mis­ti­sche Inhal­te auf­wei­sen. PROZESSTECHNIK behält sich aus­drück­lich vor der­ar­ti­ge Auf­trä­ge nicht aus­zu­füh­ren und bei drin­gen­dem Tat­ver­dacht oder ein­deu­tig straf­ba­ren Inhal­ten die zustän­di­gen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den einzuschalten.

d. PROZESSTECHNIK über­prüft die Wer­be­maß­nah­men nicht auf Rechtsverletzungen.

e. Der Kun­de über­trägt PROZESSTECHNIK sämt­li­che für die Schal­tung der Wer­be­mit­tel in Print­me­di­en und Inter­net erfor­der­li­chen Nutzungs‑, Leis­tungs­schutz- und sons­ti­gen Rech­te, ins­be­son­de­re das Recht zur Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung und Über­tra­gung, Sen­dung sowie der Ent­nah­me aus Daten­ban­ken. Die Über­tra­gung wird zeit­lich und inhalt­lich auf den für die Ver­trags­er­fül­lung vor­ge­se­he­nen Zeit­raum begrenzt. Vor­ge­nann­te Rech­te wer­den ört­lich begrenzt über­tra­gen und berech­ti­gen zur Schal­tung mit­tels aller bekann­ten tech­ni­schen Ver­fah­ren sowie aller bekann­ten For­men der Online- Medien.

XI. Daten­schutz, Daten­an­ga­ben, Urheberrechte

a. Die Erhe­bung, Spei­che­rung und Nut­zung der per­sön­li­chen Daten erfolgt unter Beach­tung und auf Grund­la­ge der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) und des Tele­me­di­en­ge­set­zes. Der Kun­de ist hier­mit aus­drück­lich ein­ver­stan­den und bekun­det die­ses Ein­ver­ständ­nis mit der Abga­be sei­nes Bestel­l­an­ge­bots. Nach dem Bun­des­da­ten­ge­setz hat der Kun­den das Recht auf unent­gelt­li­che Aus­kunft über die gespei­cher­ten Daten sowie gege­be­nen­falls ein Recht auf Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung die­ser Daten.

b. Mit Absen­dung der Bestel­lung durch den Kun­den ver­si­chert die­ser die Rich­tig­keit der ange­ge­be­nen per­sön­li­chen Daten. Bei fal­schen Anga­ben behält sich PROZESSTECHNIK vor, für in die­sem Rah­men zusätz­lich ent­ste­hen­den Kos­ten (z. B. zusätz­li­che Bearbeitungs‑, Versendungs‑, Nach­for­schungs­kos­ten) vom Kun­den ver­gü­tet zu ver­lan­gen. Bei vor­sätz­lich fal­schen Anga­ben behält sich PROZESSTECHNIK vor, recht­li­che Schrit­te gegen den betref­fen­den Kun­den einzuleiten.

XII. Schluss­be­stim­mun­gen

a. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist, soweit zuläs­sig, Ulcinj, Montenegro.

b. Es gilt für alle Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten und Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten im Rah­men der Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen dem Kun­den und PROZESSTECHNIK aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts. Soll­te der Kun­de im Fal­le einer Kla­ge­er­he­bung kei­ne Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort im Inland haben, oder die­ser nicht bekannt sein und/oder der Kun­de Kauf­mann im Sin­ne des HGB sein, wird Stutt­gart als Gerichts­stand vereinbart.

c. Neben­ab­re­den zu die­sen AGB bedür­fen der Schriftform.

d. Soll­te eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges ganz oder teil­wei­se rechts­un­wirk­sam oder nicht durch­führ­bar sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit oder Durch­führ­bar­keit ver­lie­ren, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Anstel­le einer ggf. unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung oder einer Rege­lungs­lü­cke, gilt eine ange­mes­se­ne Rege­lung, wel­che – soweit recht­lich mög­lich – dem am nächs­ten kommt, was die Par­tei­en nach Sinn und Zweck des Ver­tra­ges gewollt haben.

Stand: August 2021